Kindernothilfe Schweiz. Kindern Zukunft schenken.

Mein Testament schenkt Kindern in Not eine Zukunft- damit von mir was bleibt

Mit einem Testament können Sie Gutes tun. Ihre Testamentsspende bewirkt zum Beispiel, dass Kinder lesen und schreiben lernen. Damit ermöglichen Sie ihnen eine Chance auf eine bessere Zukunft.

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Ein Junge aus Kenia sitzt lachend an einem Tisch. (Quelle: Lars Heidrich)
(Quelle: Kindernothilfe)
Ein Junge aus Kenia sitzt lachend an einem Tisch. (Quelle: Lars Heidrich)
(Quelle: Kindernothilfe)
Eine kurze Bilanz seines Lebens zu ziehen bedeutet auch, an die Zukunft zu denken. Was liegt mir am Herzen? Welche Erinnerungen werde ich hinterlassen? Was wird meinem Besitz geschehen? Welche Welt wird meine Generation den Kindern und den Enkelkindern hinterlassen?
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Viele Menschen haben den Wunsch, nach dem Tod Spuren zu hinterlassen. Eine Testamentsspende bietet diese Möglichkeit. Einen Teil Ihres Nachlasses, die sogenannte freie Quote, können Sie nahestehenden Menschen und Organisationen hinterlassen. Was braucht es, damit ein Testament gültig ist? Woran müssen Sie denken, bevor Sie Ihren letzten Willen festhalten? Was sind Legate? Auf diese und weitere Fragen geben wir Antworten. Im Testamentsratgeber der Kindernothilfe.

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Kontakt

Porträtfoto von Matthias Müller, Kindernothilfe Schweiz (Quelle: Privat)

Matthias Müller

Projektpartnerschaften

062 823 38 63

matthias.mueller@kindernothilfe.ch

Testament

Hier haben Sie die Möglichkeit ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen.

Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:

1) Erfassen Sie alle Erben

2) Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält

3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

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Patientenverfügung

Hier haben Sie die Möglichkeit ihre individuelle Patientenverfügung kostenlos zu erstellen. Sie werden durch folgende vier Schritte geführt:
1) Wählen Sie Ihre Vertretungs-/Ersatzperson

2) Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Einstellung zum Leben

3) Beantworten Sie medizinische Fragen

4) Drucken Sie Ihre Verfügung aus und unterzeichnen Sie sie Eine Kopie bei Ihrer Vertretungsperson/Hausärztin sowie Ihre Karte im Portemonnaie sichern Sie ab.

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Vorsorgeauftrag

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihren Vorsorgeauftrag kostenlos zu erstellen. Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:

1) Wählen Sie Ihre Vertretungsperson

2) Wählen Sie eine allfällige Ersatzperson

3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab Idealerweise hinterlegen Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei einer Hinterlegungsstelle (KESB, Zivilstandsamt). Er sollte auf jeden Fall einfach aufgefunden werden, sollten Sie urteilsunfähig werden.

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Auf Wunsch erhalten Sie hier juristische Beratung.
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Revidiertes Erbrecht

Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Dadurch können Sie neu über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses verfügen. Genaueres können Sie hier nachlesen.
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